Klarheit und Verbindlichkeit durch die EU-Öko-Verordnung
Genau wie im ökologischen Landbau gilt auch bei der Verarbeitung von Bio-Rohstoffen die EU-Öko-Verordnung. Sie regelt verbindlich, welche Zusatzstoffe und Verfahren eingesetzt werden dürfen. Die Herstellerbetriebe werden mindestens einmal jährlich kontrolliert und nach den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung zertifiziert. Ökotopia und seine Produzenten erfüllen die hohen Standards der EU-Öko-Verordnung.
Zusätzlich zu den regulären Betriebs-Überprüfungen lässt Ökotopia seine Produkte noch von unabhängigen Instituten untersuchen und auf Rückstände oder Belastungen testen.
Bio-Siegel: Wo "bio" drauf steht, ist auch Bio drin
Verbraucher erkennen ökologisch hergestellte Produkte an zwei Siegeln: am blattförmigen EU-Öko-Siegel der Europäischen Union oder an den jeweiligen Bio-Siegeln einzelner EU-Staaten. Die BRD verwendet das sechseckige Bio-Siegel. Wenn mindestens eines von beiden Labeln (EU-Siegel oder nationales) ein Produkt ziert, handelt es sich garantiert um ein Bio-Produkt. Das Wort „bio“ ist in der EU ein geschützter Begriff und darf nur auf Lebensmitteln ausgelobt werden, die auch nach den strengen Kriterien der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurden.